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27 Feb
Senat billigt Anhebung der Obergrenze für kleine Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren

Die Anhebung der Grenzwerte für kleine Aufträge, die kein Vergabeverfahren erfordern, wurde am 27. Februar vom Senat gebilligt. Die Grenzwerte werden bei Warenlieferungen und Dienstleistungen von zwei Millionen CZK (80.000 Euro) auf drei Millionen Kronen (120.000 Euro), und bei Bauarbeiten von sechs Millionen (240.000 Euro) auf neun Millionen Kronen (360.000 Euro) angehoben. Die Anhebung soll die gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Firmen bei Anschaffungen und öffentlichen Aufträgen gewährleisten. Der Entwurf muss noch vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Illustrationsbild: GettyImages

Die Anhebung der Grenzwerte wurde auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses der Abgeordnetenkammer als Reaktion auf den Preisanstieg in den Entwurf aufgenommen. Nach einer früheren Erklärung des Ministeriums für regionale Entwicklung wird dadurch schätzungsweise ein Drittel der bestehenden öffentlichen Aufträge von der Ausschreibungspflicht befreit. Gleichzeitig hob das Parlament die Grenze für die obligatorische Veröffentlichung eines Auftrags von 500.000 Kronen (20.000 Euro) auf 1 Million Kronen (40.000 Euro) an, was die Arbeit kleinerer öffentlicher Auftraggeber, einschließlich der Gemeinden, erleichtern soll.

Bedenken bei der Transparenz der Auftragsvergaben

Der Beschluss war im Senat nicht unumschritten. So wurde die Anhebung der Grenzwerte zum Beispiel von ANO-Senator Tomáš Navrátil und Senatorin Eva Rajchmanová von der KDU-ČSL begrüßt. Senator Václav Láska (SEN 21) gab zu Bedenken, dass sich durch die Anhebung der Grenzwerte viele Aufträge der Kontrolle des Amtes für Wettbewerbsschutz (ÚOHS) entziehen würden. Seiner Meinung nach sollte der Gesetzgeber daher eine öffentliche Kontrolle einführen, zum Beispiel eine informelle Veröffentlichung. Seine Klubkollegin Adéla Šípová (Piraten) brachte zwei Änderungsanträge zur Erhöhung der Transparenz ein. Da diese jedoch bereits im Parlament scheiterten, wurde darüber im Senat nicht abgestimmt.

Die verabschiedete Regierungsnovelle ist eine Reaktion auf die europäische Verordnung über ausländische Subventionen, die den Wettbewerb am Binnenmarkt verzerren.

Der Entwurf der europäischen Verordnung entstand 2021 aufgrund von Bedenken über den Aufstieg chinesischer Unternehmen, die die EU aufgrund ihrer staatlichen Subventionen als unlauteren Wettbewerb betrachtet. Die Verordnung ist unmittelbar wirksam, aber die nationalen Gesetze müssen an sie angepasst werden. Die tschechische Regierung erinnerte daran, dass die Beihilfen für Unternehmen in den Mitgliedstaaten durch die Vorschriften für staatliche Beihilfen geregelt werden, nicht aber die Subventionen von Drittländern für Unternehmen auf dem EU-Markt. 


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