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31 Oct
Jungunternehmer müssen keine Vorauszahlung der Sozialversicherung mehr leisten

Existenzgründer müssen voraussichtlich für eine bestimmte Zeit nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit keine Vorauszahlungen für die Sozialversicherung mehr leisten. Sie werden die Versicherungsprämien erst dann zahlen, wenn sie das Geschäftsjahr ordnungsgemäß abgerechnet haben. Dies ist in der Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen, die von der Abgeordnetenkammer gebilligt wurde. Nach Ansicht der fünf Mandataren der vier Regierungsparteien und der jetzt in der Opposition befindlichen Piraten soll die Maßnahme den Menschen bei der Gründung eines Unternehmens helfen. Der Entwurf wurde dem Senat zur Prüfung vorgelegt.

Illustrationsbild: GettyImages

Den Verfassern des Änderungsantrags zufolge ist das Einkommen nach der Gründung eines Unternehmens meist gering und erreicht erst nach einigen Monaten eine angemessene Höhe. Trotzdem müssen die Sozialversicherungsbeiträge im Voraus bezahlt werden. "Dies zehrt die ohnehin meist unzureichenden finanziellen Mittel bei der Gründung eines Unternehmens auf und stellt gegebenenfalls ein Hindernis für einen Neustart dar", erklärten die Autoren unter der Leitung von Vojtěch Munzar (ODS).

Gesetzesentwurf nach dem Prinzip "pay as you earn"

Ihm zufolge wird mit dem Gesetzentwurf das Prinzip des "pay as you earn" eingeführt. Demnach müssten Existenzgründer im Jahr der Unternehmensgründung und im darauffolgenden Jahr keine Vorauszahlungen für die Sozialversicherung leisten. Sie würden den vollen Betrag im Rahmen ihrer Jahresabrechnung zahlen. Gleichzeitig würden die Sanktionen für Vorschussschulden entfallen. Die Änderung sieht vor, dass auch ehemalige Unternehmer, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr selbständig tätig waren, als Jungunternehmer gelten. Die Maßnahme gilt jedoch nicht für Unternehmer, die sich beim Finanzamt für eine Pauschalbesteuerung angemeldet haben.

Opposition sieht in der Maßnahme keine echte Hilfe

"Das wird den Einzelunternehmern nicht wirklich helfen", kommentierte Alena Schillerová, Vorsitzende des oppositionellen ANO-Klubs, die Änderung. Den ANO-Abgeordneten ist es nicht gelungen, eine allgemeine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer auf das Niveau vor dem so genannten Konsolidierungspaket durchzusetzen. Trotzdem stimmte auch die Mehrheit der ANO-Abgeordneten, sowie die Mitglieder der oppsitionellen SPD für den Gesetzentwurf.

Die Verfasser des Entwurfs schätzten die Mindereinnahmen des Staatshaushalts im ersten Jahr des Inkrafttretens der aktuellen Novelle auf 1,3 Milliarden Kronen (51,3 Mio. Euro) und im zweiten Jahr auf 2,5 Mrd. Kronen (99 Mio. Euro) "Ab dem dritten Jahr wird die Maßnahme keine Auswirkungen mehr auf die Einnahmen des Staatshaushalts haben. Es handelt sich um eine Verschiebung der Einnahmen im Laufe der Zeit", hieß es. Die Vorschüsse auf die Krankenversicherung sind von dem Entwurf nicht betroffen.


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