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22 Aug
Tschechien hat innerhalb der EU die meisten Firmen mit russischen Eigentümern

Im Juli gab es rund 45.000 Unternehmen in EU-Ländern, an denen russische Unternehmen oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft direkt oder indirekt mehr als 40% der Anteile hielten. Davon waren 12.400 in der Tschechischen Republik registriert, die Höchstzahl unter den 27 EU-Ländern. Es folgen Bulgarien mit 9.500, Deutschland mit 4.200, Lettland mit 3.300 und Italien mit 2.500 solcher Unternehmen. Dies berichtet die polnische Tageszeitung Rzeczpospolita unter Berufung auf Daten der Ratingagentur Moody's.

Bild: 123site/GettyImages

Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission müssen Kredit- und Finanzinstitute in der EU ab Juli dieses Jahres neue Anforderungen für die Meldung von Finanztransaktionen russischer Bürger erfüllen. Die Ratingagentur Moody's warnt in ihrem Bericht, dass Banken und Finanzinstitute in den genannten Ländern den Transaktionen dieser Firmen besondere Aufmerksamkeit schenken und sie den zuständigen Behörden melden sollten.

Die Maßnahme ist Teil des zwölften Sanktionspakets der EU gegen Russland. Ziel ist es, mögliche Verstöße gegen Sanktionen besser zu bewerten und die Einnahmequellen Russlands zu erfassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, die gemeldeten Informationen zu bewerten und mögliche Verstöße oder Umgehungen von Sanktionen zu ermitteln.

So sind die Banken beispielsweise verpflichtet, den Behörden alle Überweisungen aus der EU in Drittländer zu melden, wenn sie 100.000 € (2,5 Mio. CZK) übersteigen und von Unternehmen getätigt werden, an denen russische juristische und natürliche Personen mehr als 40 Prozent des Kapitals halten. Dabei handelt es sich um alle Arten von Überweisungen, die von Unternehmen in russischem Besitz aus dem Hoheitsgebiet der EU oder der Mitgliedstaaten getätigt werden. Die Maßnahme gilt für alle Arten von Transaktionen, unabhängig von der Währung.

Im Juli hat die RELEX-Arbeitsgruppe der Berater für Außenbeziehungen, ein Gremium des EU-Rates, die Kriterien für die Bestimmung von Eigentum und Kontrolle von Unternehmen mit russischem Kapital angepasst. Zuvor wurde davon ausgegangen, dass eine sanktionierte Person die Kontrolle über ein Unternehmen hat, wenn sie mehr als die Hälfte des Kapitals kontrolliert. Jetzt reicht es aus, dass sie 40 Prozent des Kapitals des Unternehmens besitzt. Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat eine ähnliche Regelung, berichtet die polnische Zeitung.

Beobachter gehen davon aus, dass die EU die Vorschriften verschärft hat, weil sich einige Unternehmer an sie angepasst haben. Die Europäische Kommission wird die Anwendung der neuen Maßnahmen im Dezember erneut überprüfen, so Rzeczpospolita.


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