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11 Jan
Autofahrer müssen in Tschechien ihre Fahrzeugpapiere nicht mehr mitführen

Autofahrerinnen und Autofahrer, die mit in Tschechien ausgestellten Fahrzeugpapieren ausgestattet sind, können diese seit Jahresbeginn getrost zu Hause lassen. Bei einer Straßenkontrolle genügt es, einen Ausweis vorzuzeigen. Anhand der Personaldaten können die Kontrollorgane den Führerschein, die Zulassungsbescheinigung oder die Versicherungskarte im digitalen Register überprüfen. Diese Möglichkeit besteht auf allen Fahrten im Inland. Dennoch wird empfohlen, die Papiere nach wie vor in herkömmlicher analoger Form mitzuführen, um etwa bei kleineren Unfällen die nötigen Daten parat zu haben. Die Neuerung ist Teil der schrittweisen Digitalisierung in der Verwaltung der Tschechischen Republik.

Tschechischer Führerschein (Muster)

Bild: Ministerstvo dopravy

Um einen Unfallbericht zu schreiben, benötigen die Polizeibeamten einen Führerschein und einen so genannten "kleinen technischen Führerschein", was im deutschsprachigen Raum der Zulassungsbescheiningung entspricht. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Autofahrer keines dieser beiden Dokumente mehr mit sich führen, sondern nur noch ihren Personalausweis vorzeigen. "Wenn nicht, kann auch diese Situation gelöst werden. Die kontrollierte Person macht einige Angaben zu ihrer Person, und der Polizeibeamte kann die Fakten im Informationssystem überprüfen", sagte Jiří Dušek, Leiter der Prager Verkehrspolizei.

Dennoch ist die Ära der Plastikkarten noch nicht vorbei, die Dokumente werden weiterhin ausgestellt. Autofahrer werden auf sie nicht verzichten können, wenn sie zum Beispiel ins Ausland fahren. "Ich glaube, dass wir es in den nächsten Jahren schaffen werden, die Bedingungen in der gesamten Europäischen Union zu vereinheitlichen", sagte Verkehrsminister Martin Kupka (ODS).

Digitalisierungsminister Ivan Bartoš (Piraten) ist überzeugt, dass der Digitalisierungsprozess in der Tschechischen Republik voranschreitet. In der Sendung "Interview" auf ČT24 verteidigte er die nur schrittweise Einführung der digitalen Form persönlicher Dokumente und wies darauf hin, dass der Staat in der Lage sein muss, mit den neuen Instrumenten zum Zeitpunkt der Einführung zu arbeiten, weshalb abrupte Sprünge nicht angebracht wären. Er betrachtet das bevorstehende digitale System der Vollmachten und Genehmigungen als einen Schritt nach vorn.

Bartoš zufolge liegt die Tschechische Republik im Hinblick auf die Digitalisierung im EU-Vergleich im Durchschnitt. "In einigen Bereichen sind wir besser, in anderen nicht so gut", sagte er. "Ich denke, wir sind auf dem Weg nach oben", fügte er hinzu und nannte als Beispiele das neue Bürgerportal oder die bevorstehende Einführung von "eDocumenty" (E-Dokumente).

"Wir arbeiten an einem System, in dem es Vollmachten und Bevollmächtigungen geben wird. Viele Menschen erledigen zum Beispiel Dinge für ihre Eltern und brauchen dafür ein notarielles Dokument, und viele Menschen werden bei bestimmten Aktivitäten von Rechtsdiensten vertreten", sagte er. In Zukunft werde es möglich sein, eine Vollmacht über zwei elektronische Identitäten auszustellen. Er sieht dies als einen bedeutenden Schritt nach vorn.

Das einzige Dokument im Rahmen der eDokumenty wird ab dem 20. Januar der digitale Personalausweis sein, der zunächst nur im Verkehr mit zentralen Regierungsstellen wie Ministerien verwendet werden kann. Weitere eDokumente werden ab Juli erwartet.


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