Web Analytics
06 Aug
Ukrainische Fahrzeuge benötigen in Tschechien keine technische Kontrolle

Seit dem 1. August sind in Tschechien 23.471 ukrainische Fahrzeuge registriert. Sie sind seit dem 1. Januar verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach Gewährung des vorübergehenden Schutzes oder eines Visums bei der zuständigen Behörde ihr Fahrzeug anzumelden. Allerdings ist keine regelmäßige technische Prüfung an einer autorisierten Prüfstelle (STK) erforderlich. Die ukrainische Fahrzeugbesitzer sind aber verpflichtet, eine so genannte Grüne Karte, d. h. eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung, mitzuführen. Das sagte Jan Jakovljevič, Sprecher des Verkehrsministeriums, gegenüber der Presseagentur ČTK. Viele der Fahrzeuge wurden bereits kurz nach Kriegsbeginn ins Land gebracht und befinden sich nun schon fast zweieinhalb Jahre in Tschechien. 

Bild: STK Motol s.r.o.

Tschechische Autobesitzer müssen ihre Fahrzeuge alle zwei Jahre einer technischen Kontrolle bei der STK unterziehen. Eine Ausnahme bilden nur Neuwagen, die erst nach vier Jahren zur ersten Kontrolle müssen. Ukrainische Staatsbürger können innerhalb von sieben Tagen, nachdem vorübergehender Schutz oder ein Visum für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik gewährt wurde, bei einem beliebigen Gemeindeamt das Fahrzeugregistrierungen durchführt, ihre Fahrzeuge anmelden.

Ukrainische Fahrzeugbetreiber müssen selbst für den einwandfreien Zustand ihres Fahrzeugs sorgen

 "Diese Zulassung ist keine Registrierung, sie erfordert keine regelmäßigen technischen Kontrollen bei der STK", so Jakovljevič weiter. Ihm zufolge kann sich ein ukrainisches Auto sechs Monate lang frei im internationalen Verkehr in der Tschechischen Republik bewegen. 

Auch ohne STK-Kontrollen seien die ukrainischen Betreiber verpflichtet, ihre Fahrzeuge in einem ordnungsgemäßen technischen und betrieblichen Zustand zu halten, so der Sprecher. Neben einer Grünen Karte müssen sie auch über gültige ukrainische Fahrzeugpapiere und einen Führerschein verfügen, fügte Jakovljevič hinzu. Der Staat habe eine Datenbank für ukrainische Fahrzeuge eingerichtet, um bei Schuld oder Zuwiderhandelnd das Fahrzeug einer bestimmten Person zuordnen zu können, sagte Verkehrsminister Martin Kupka (ODS) letztes Jahr. "Die Nichteintragung ins Register ist eine Straftat, die mit einer Strafe von bis zu 30.000 Kronen (1.185 Euro, Anm.) geahndet wird. Die Kontrolle der in Betrieb befindlichen ukrainischen Fahrzeuge wird von der Polizei durchgeführt", erklärte Jakovljevič

Um sich in die Datenbank ukrainischer Fahrzeuge einzutragen, benötigen die Betreiber ein Ausweisdokument, eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung und eine technische Lizenz, sowie ein Betreiberformular, in das der Antragsteller grundlegende Informationen über sich und sein Fahrzeug eintragen muss.


Werbung/Inzerce


POWIDL-Newsletter 

Politik • Wirtschaft • Sport • Reisetipps • Kultur

Deutschsprachige News aus Tschechien alle 14 Tage kostenlos in Ihrer Mailbox!

Jetzt anmelden

Kommentare
* Die E-Mail-Adresse wird nicht auf der Website veröffentlicht.