Künftig ist es in der Tschechischen Republik möglich, Energiegemeinschaften zu gründen, die lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen über ein Verteilernetz miteinander teilen können. Die entsprechende Änderung des Energiegesetzes, Lex RES II genannt, wurde vom Senat genehmigt und muss noch vom Präsidenten abgesegnet werden.
Bild: Federico Beccari/Unsplash
Mit der Novelle soll auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Laut Industrieminister Jozef Síkela wird diese Innovation die Energieunabhängigkeit jedes einzelnen Bürgers und der gesamten Gesellschaft stärken, eine Senkung der Energiekosten ermöglichen und auch der Umwelt helfen. Die Mitglieder einer solchen Gemeinschaft werden Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und sie miteinander teilen.
Die Grundlage dieser Gemeinschaften, die als juristische Person, Genossenschaft oder Verein bei der Energieregulierungsbehörde eingetragen werden können, ist die gemeinsame Erzeugung von Energie, beispielsweise durch Solar- oder Windkraftanlagen, und die anschließende gemeinsame Nutzung durch die Mitglieder. Zum Beispiel die gemeinsame Nutzung durch Haushalte oder verschiedene Gemeinschaften wie Gemeinden, Schulen, Behörden oder Unternehmen.
In diesem Zusammenhang soll auch ein Elektrizitätsdatenzentrum eingerichtet werden, das die Stromerzeugung und den Stromverbrauch im Netz überwachen soll. Miroslav Plevný, Berichterstatter für den Entwurf, wies auch darauf hin, dass mit der Novelle die so genannte Summenzählung für die Stromabrechnung anstelle der bisherigen Phasenzählung eingeführt wird.
Opposition setzt Betriebshilfe für Biogasanlagen durch
Trotz des Widerspruchs von Minister Síkela hat die Abgeordnetenkammer die von Josef Kott (ANO) vorgeschlagene Betriebsbeihilfe für die Stromerzeugung in neuen Biogasanlagen in das Gesetz aufgenommen. Die Beihilfe soll die Entwicklung kleiner Biogasanlagen ermöglichen und zur Dezentralisierung des Stromsystems beitragen, so die Begründung. Laut einer Erklärung von René Neděla aus dem Industrieministerium gegenüber den Senatoren des Wirtschaftsausschusses kann der Staat eine solche Unterstützung jedoch nicht auf den Weg bringen, da sie unter anderem in Brüssel genehmigt werden müsste.
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