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13 Jun
Kleine EU-Unternehmen sind in der Tschechischen Republik nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig

Kleine Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die einen Umsatz von 2 Mio. Kronen (81.000 Euro) pro Kalenderjahr nicht überschreiten, werden künftig nicht mehr der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Änderung ihres Status wird durch den am 13. Juni von der tschechischen Regierung verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Mehrwertsteuer geregelt. Dies teilte das Finanzministerium mit. Darüber hinaus werden auch die Bedingungen festgelegt, unter denen ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz für Wohngebäude und Gebäude des sozialen Wohnungsbaus angewendet werden kann.

Bild: GettyImages

Nach derzeit geltendem Recht unterliegen tschechische Unternehmen, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 2 Mio. Kronen nicht übersteigt, keinen umsatzsteuerlichen Pflichten wie Kontrollberichte oder Steuerzahlungen. Unternehmen mit Sitz im Ausland unterliegen aber sehr wohl, ab dem ersten in der Tschechischen Republik getätigten Umsatz der Mehrwertsteuerpflicht. Mit der Novelle wird eine europäische Richtlinie in tschechisches Recht umgesetzt, die es kleinen Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat nun ermöglichen soll ebenfalls von der Steuerbefreiung zu profitieren. Dies gilt nun auch für kleine tschechischen Unternehmen, die in anderen EU-Ländern unter den gleichen Bedingungen von der Regelung der Nichtzahlung der Mehrwertsteuer profitieren.

Die Novelle klärt auch die Bedingungen, unter denen es möglich sein wird, von niedrigeren Mehrwertsteuersätzen für Bauarbeiten zu profitieren. Neu ist, dass Gebäude für Steuerzwecke nach dem in den Grundregistern eingetragenen Verwendungszweck beurteilt werden. Wenn das Gebäude noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, wird es nach dem Projekt und der Baugenehmigung bewertet.

Keine Änderungen gibt es an den Mehrwertsteuersätzen, die in diesem Jahr bereits korrigiert wurden, als das Kabinett im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die ermäßigten Sätze von 10 und 15 Prozent zu einem 12-Prozent-Satz zusammenlegte. Der Grundsteuersatz mit 21 Prozent blieb gleich.


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