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12 Jun
Arbeitsleistungsvereinbarungen - "Unsinn des Jahres" tritt (oder doch nicht) in Kraft

Ab Juli müssen Unternehmen für alle Gleitzeitbeschäftigte sogenannte "Arbeitsleistungsvereinbarungen" registrieren und monatlich der Sozialverwaltung melden. Die Vereinbarungen unterliegen strengeren Besteuerungen. Das führt zu einem Kuriosum, dass Gleitzeitarbeiter den Unternehmen fast die gleichen Lohnkosten verursachen wie fixe Mitarbeiter, was für die Betriebe nicht tragbar ist. Der "Entwurf zur Registrierung von Verträgen über die Ausführung von Arbeiten" wurde bereits im Mai zum "größten bürokratischen Unsinn dieses Jahres" gekürt. Dies wurde von der Öffentlichkeit in der Online-Umfrage "Absurdity of the Year" ermittelt.

Bild: 123site/GettyImages

Als hätten die Unternehmer mit dem Arbeitskräftemangel nicht schon genug Sorgen, erhöhte die realitätsfremde tschechische Regierung mit einer Änderung des Arbeitsgesetzes den Druck noch zusätzlich. Abgesehen von der Tatsache, dass die Konkurrenzfähigkeit der tschechischen Betriebe eingeschränkt wird, trifft es auch Senioren, Studenten und Mütter mit kleinen Kindern. 

Arbeitgeber reagieren auf die gesetzlichen Schikanen mit personellen Veränderungen. 

Die Arbeitgeber reagierten auf die Gesetzesänderungen in den Vormonaten genau so, wie sie es angekündigt hatten. Sie reduzierten die Zahl der abgeschlossenen Verträge. Am häufigsten wurde die Arbeit auf andere Arbeitnehmer umverteilt oder Selbstständige beauftragt. Darüber hinaus wurden vermehrt Arbeitskräfte im Rahmen anderer Vertragsverhältnisse eingestellt, etwa im Rahmen von Arbeitsverträgen oder es wurden Dienste von Arbeitsagenturen in Anspruch genommen. 

Regierung versucht, wie schon so oft, wieder zurückzurudern.

Nachdem die tschechische Regierung an ihrer politischen Linie "Zuerst handeln und dann denken" unverdrossen festhält, gibt es nun wieder Korrekturbedarf. Viel ist ihnen nicht eingefallen, aber schließlich schlug Arbeitsminister Marian Jurečka (KDU-ČSL) vor, das Inkrafttreten der neuen Bedingungen für eine strengere Besteuerung von Vertragsarbeitern auf Anfang nächsten Jahres zu verschieben. Die Pflicht zur Registrierung aller Vertragsinhaber bleibt jedoch aufrecht und beginnt im Juli. Arbeitgeber müssen somit monatlich das Einkommen und eine Liste aller Vertragsbeschäftigten an die zuständige Sozialverwaltung melden, was gerade für kleinere Unternehmer wiederum einen weiteren Verwaltungsaufwand bedeutet.

Laut dem Arbeitsamt in Pilsen würden viele Arbeitgeber Gleitzeitkräfte begrüßen, aber nach der Gesetzesreform sind die Lohnkosten gleich hoch wie bei normalen Firmenangestellten. Man muss ihnen Urlaub im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitstagen, Wochenend- und Überstundenzuschläge, Krankenstandsentschädigung und höhere Abgaben zahlen. Die Einsätze von Teilzeitkräften sind nicht mehr so flexibel wie früher, da sie geplant und erfasst werden müssen, was den Verwaltungsaufwand erhöht.

Aufschub und Reform der noch nicht in Kraft getretenen Reform

Letztendlich erhalten Arbeitgeber zumindest bei den kritisierten Änderungen einen Aufschub von sechs Monaten für die Beitragszahlung auf Versicherungsprämien. Die Verschiebung der Zahlungsfrist vom 1. Juli dieses Jahres auf den 1. Januar nächsten Jahres wurde am 7. Juni von Präsident Petr Pavel unterzeichnet, teilte sein Büro mit. Auch das System, das nach Ansicht von Arbeitgebern und Steuerzahlern in der Praxis nicht umsetzbar ist, soll geändert werden.

Neuer Plan: Bei Vertragsarbeitern keine gravierende Veränderungen. Geringfügigen-Grenze soll herabgesetzt werden

Gemäß den neu vorgeschlagenen Änderungen können die Vertragspartner einen "Hauptvertrag" aushandeln, der einer Obergrenze von 25% des Durchschnittslohns unterliegt, was soviel heißt, dass sich bis auf den Papierkram kaum was ändert. Für alle anderen soll die Besteuerungsgrenze für dieses Jahr bei 4.000 Kronen (162 Euro) liegen: "Vereinbarungen, die nicht im angemeldeten Vereinbarungsregime registriert sind, fallen dann in das Basisregime." In der Grundregelung werden Teilzeitkräfte abhängig vom tatsächlichen Einkommen im jeweiligen Monat hinsichtlich der Prämien als gewöhnliche oder geringfügige Beschäftige behandelt. Liegt das Einkommen über 4.000 Kronen (162 Euro), handelt es sich um ein versicherungspflichtiges Regelarbeitsverhältnis“, fasst das Beratungsunternehmen BDO den Vorschlag zusammen .  


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