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Steuer-Update Tschechien 2023

Neuerungen bei tschechischen Abgaben und Steuern für Unternehmen im Kurzüberblick.

Bild: 123site/Pixabay

Mehrwertsteuer

Mit Januar 2023 hat Tschechien die jährliche Umsatzgrenze für die Pflichtregistrierung zur Mehrwertsteuer auf CZK 2 Mio. (ca. EUR 84.390) angehoben. Dieser Schritt reduziert den Verwaltungsaufwand für KMU, weil die betroffenen Unternehmen u.a. keine Steuererklärungen oder Kontrollmeldungen mehr einreichen müssen.

Einkommenssteuer

Für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung gilt seit heuer eine höhere Einnahmegrenze. Neu sind außerdem drei Vorschusszonen für pauschal besteuerte Gewerbetreibende, die sich nach der Höhe des Einkommens und dem Ausgabenpauschalbetrag richten. Die Mehrheit der pauschalierten Gewerbetreibenden ist in die Zone I eingestuft (Pauschalvorschüsse: CZK 6.208, ca. EUR 262).

Verbrauchsteuer

Tschechien hat die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Tabak) um +5% erhöht.

Straßensteuer

Die Straßensteuer für Kraftfahrzeuge bis 12 Tonnen (Kfz-Kategorien: N2, N3, O3, O4 – sofern im CZ-Fahrzeugregister eingetragen) ist aufgehoben. Bei Fahrzeugen der Kategorie N (Kastenwagen, Lastwagen, Sattelzug, Anhänger) hat Tschechien die Jahressätze auf das Niveau der Mindestsätze laut Eurovignetten-Verordnung reduziert.

Meldungen und Strafen

Seit Jänner 2023 sind Steuererklärungen erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen in Höhe von CZK 50.000 (ca. EUR 2.110) notwendig. Unselbstständige Erwerbstätige müssen erst mit weiteren Einkünften ab CZK 20.000 (ca. EUR 845) eine Steuererklärung abgeben.

Die Frist für die Einreichung der Kontrollmeldung mittels Datenbox ist mit 17 Tagen ab Aufforderung des Finanzamtes nun länger. Bei einer Verspätung zahlen physische Personen, GmbHs mit einem Gesellschafter und MwSt.-Quartalszahler nur noch die halbe Strafe (gilt für Strafen von bisher über CZK 1.000).

Personen, die den Hauptbetrag ihrer Steuerrückstände beglichen haben, können zwischen 1.6. - 30.11.2023 um einen außerordentlichen Erlass von ausstehenden Zinsen, Pönalen, Verwaltungskosten, etc. ansuchen. Physische und juristische Personen können außerordentlich um Löschung bestimmter Steuerrückstände ersuchen.


Quelle: WKO - Außenwirtschaftscenter Prag


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