Die Regierung hat am 26. April eine vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Änderung des Beschäftigungsgesetzes gebilligt. Der Vorschlag regelt vor allem Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsvermittlungen. Durch die Novelle wird die Dauer der vorübergehenden Überlassung eines Leiharbeitnehmers an einen Entleiher auf 3 Jahre innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers soll den Leiharbeitnehmern nun auch der gleiche Schutz gewährt werden wie Stammarbeitnehmern. Damit soll insbesondere die übermäßige Inanspruchnahme von Leiharbeit verhindert werden.
Bild: 123site/Ann T/Unsplash
"Die Novelle des Arbeitsgesetzes, die wir heute im Kabinett beschlossen haben, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Beschäftigten in der Leiharbeit. Wir werden mit konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass diese Form der Beschäftigung nicht unverhältnismäßig stark in Anspruch genommen wird", sagte Arbeits- und Sozialminister Marian Jurečka (KDU-ČSL).
Die Novelle enthält Maßnahmen zum Schutz der Leiharbeitnehmer. Insbesondere soll eine Regel eingeführt werden, wonach ein Leiharbeitnehmer nicht länger als drei Jahre innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren für einen Entleiher (ein Unternehmen, das Arbeitnehmer einer bestimmten Agentur einsetzt) tätig sein darf. Es sollte auch nicht möglich sein, mit dem Entleiher ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Überlassung auszuhandeln. "Neben der Überbeanspruchung der Leiharbeit wollen wir also sicherstellen, dass sich diese Arbeitnehmer nicht in einem Zustand der Unsicherheit über ihren Status befinden und klar definierte Beschäftigungsbedingungen haben. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers werden sie außerdem den gleichen Schutz genießen wie die Stammbelegschaft", erklärte Jurečka.
Die Änderung konzentriert sich auch auf Tatbestände, die zum Entzug der Arbeitsvermittlungserlaubnis führen können. Es wird ein neuer Grund hinzugefügt, nämlich die wiederholte Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsaufsichtsbehörden während einer Kontrolle. "Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Strafe für illegale Beschäftigung bis zu zehn Millionen Kronen (425.000 Euro, Anm.) betragen kann", betonte der Arbeitsminister.
Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
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