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27 Nov
Regierung beschließt Entschädigung für Opfer des Kommunismus

Personen, die vom kommunistischen Regime zum Verlassen des Landes gezwungen oder durch die so genannte "Schutzüberwachung" schikaniert worden sind, können auf eine - symbolische - finanzielle Wiedergutmachung durch den Staat hoffen. Das Kabinett billigte zwei Gesetze, nach denen Personen, die solchermaßen verfolgt worden sind, eine einmalige Entschädigung von 100.000 CZK (3.960 Euro) erhalten sollen. Die Schätzungen über die Auswirkungen auf den Haushalt reichen von 17 bis 283 Millionen CZK (672.000 bis 11,2 Mio. Euro).

Zelle im ehemaligen Brünner Staatsgefängnis Cejl

Bild: Sdružení Paměť z.s.

Das erste Gesetz wurde vom Justizministerium ausgearbeitet und betrifft Personen, die von den Gerichten aus politischen Gründen unter "Schutzaufsicht" gestellt wurden. Die Maßnahme wurde zu einem Instrument der Verfolgung und zu einer legalen Möglichkeit, Regimegegnern das Leben schwer zu machen - sie sahen sich nicht nur polizeilichen Schikanen ausgesetzt, sondern auch der Gefahr, wieder hinter Gitter zu kommen.

"Der Vorschlag ist Ausdruck des Bemühens, einige der Ungerechtigkeiten zu korrigieren, mit denen die Opfer des vergangenen Regimes konfrontiert waren", sagte Justizminister Pavel Blažek (ODS). Die Gesetzgebung solle eine Möglichkeit sein, den Opfern der Verfolgung Anerkennung und Solidarität zu zeigen, fügte er hinzu.

Der zweite, vom Innenministerium vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf die Entschädigung von Personen ab, die im Rahmen der Geheimdienst-Spezialaktion "Asanace" oder ähnlicher Aktionen ins Visier der Staatssicherheit (StB) geraten sind. Ob sie dem Druck nachgegeben haben und tatsächlich aus der ehemaligen Tschechoslowakei ausgewandert sind, soll für die Gewährung der Entschädigung nicht entscheidend sein.

Nach den Vorschlägen können sich die Antragsteller schriftlich an die zuständige Behörde wenden, die die Anträge in einem Verwaltungsverfahren bearbeitet und deren Entscheidung gerichtlich überprüfbar ist. Der gewährte Betrag unterliegt weder der Einkommenssteuer, noch der Zwangsvollstreckung, und wird auch nicht auf das Einkommen für die Berechnung der Sozialleistungen angerechnet.

Das Innenministerium rechnet mit 100 bis 400 Anträgen, was mit Kosten zwischen 10 und 40 Mio. Kronen (39.600 bis 1,58 Mio. Euro) verbunden wäre. Das Amt wollte den Betrag aus der Haushaltsreserve der Regierung für das folgende Jahr decken, aber das Finanzministerium war damit nicht einverstanden und bestand darauf, dass das Innenministerium seine eigenen Mittel bereitstellen sollte.


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